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Bakanntmachung
Hausverfügung Datenschutz
Bestellung einer behördlichen
Datenschutzbeauftragten
Mit Wirkung vom 01.01.08 wurde Frau Diana Bargman
zur behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellt.
Die behördliche Datenschutzbeauftragte ist in dieser
Eigenschaft der Leitung der Behörde unmittelbar
unterstellt.
Ihre Aufgabe ist es, unbeschadet der eigenen
Datenschutzverantwortung der jeweiligen Orga-
nisationseinheiten, durch Beratung und jederzeitige
auch unangemeldete Kontrolle auf die Einhaltung des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Rechts-
vorschriften über den Datenschutz hinzuwirken.
Im Einzelnen ergibt sich die Aufgabe aus § 4 g BDSG.
Sie sind bei der Erfüllung Ihrer Aufgabe von allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu unterstützen.
Soweit sie personenbezogenen Daten verarbeiten,
sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde
verpflichtet, bei der Einführung neuer Verfahren so-
wie bei der Erarbeitung behördeninterner Regelungen
und Maßnahmen zur Verarbeitung personenbezogener
Daten die Datenschutzbeauftragte frühzeitig
zu beteiligen.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde
können sich in Angelegenheiten des Datenschutzes
ohne Einhaltung des Dienstweges an die behördliche
Datenschutzbeauftragte wenden.
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